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   BVerwG, 12.12.1969 - VII C 33.68   

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https://dejure.org/1969,1832
BVerwG, 12.12.1969 - VII C 33.68 (https://dejure.org/1969,1832)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1969 - VII C 33.68 (https://dejure.org/1969,1832)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1969 - VII C 33.68 (https://dejure.org/1969,1832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für den Ausspruch gebührenpflichtiger Verwarnungen - Polizeibeamter als Beamter im beamtenrechtlichen Sinne - Auslegung des im Straßenverkehrsgesetz (StVG) enthaltenen Begriffs des Polizeibeamten - Gebührenpflichtige Verwarnung als Verwaltungsakt - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - VII C 33.68
    Zwar muß nach der genannten Bestimmung jede zu einem Eingriff in die Rechte des Staatsbürgers ermächtigende Norm hinreichend bestimmt sein, so daß der Eingriff meßbar und in bestimmtem Umfang auch voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 6, 32 [42]; 7, 282 [302]; 8, 274 [325]; 13, 153 [160]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - VII C 33.68
    Zwar muß nach der genannten Bestimmung jede zu einem Eingriff in die Rechte des Staatsbürgers ermächtigende Norm hinreichend bestimmt sein, so daß der Eingriff meßbar und in bestimmtem Umfang auch voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 6, 32 [42]; 7, 282 [302]; 8, 274 [325]; 13, 153 [160]).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - VII C 33.68
    Zwar muß nach der genannten Bestimmung jede zu einem Eingriff in die Rechte des Staatsbürgers ermächtigende Norm hinreichend bestimmt sein, so daß der Eingriff meßbar und in bestimmtem Umfang auch voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 6, 32 [42]; 7, 282 [302]; 8, 274 [325]; 13, 153 [160]).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - VII C 33.68
    Zwar muß nach der genannten Bestimmung jede zu einem Eingriff in die Rechte des Staatsbürgers ermächtigende Norm hinreichend bestimmt sein, so daß der Eingriff meßbar und in bestimmtem Umfang auch voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 6, 32 [42]; 7, 282 [302]; 8, 274 [325]; 13, 153 [160]).
  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 157.64

    Zur Frage des Rechtsweges für eine Klage gegen eine gebührenpflichtige Verwarnung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - VII C 33.68
    Er hat bereits in BVerwGE 24, 8 ausgeführt, daß die gebührenpflichtige Verwarnung ein Verwaltungsakt ist und deshalb gemäß § 42 Abs. 1 VwGO mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann.
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90

    Anwerbung als Soldat auf Zeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - Aufzeigen

    Ein solcher Antrag wäre indes unzulässig, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein kann (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage bzw. auf die Feststellung einer Tatsache (vgl. Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 c 78.61 - <BVerwGE 14, 235 [f]> und vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 33.68 - BVerwGE 16, 92 [f]; Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 43 RdNr. 3 a.E.).
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